formell gegen 'Unbekannt', aber wie das Bezirksamt in seinem Schlussbericht vom 31. Juli 2009 zu Recht festhielt, war der Fokus der Strafanzeige eigentlich ausschliesslich auf A. gerichtet. Damit war die Strafanzeige an sich gegen die Lebenspartnerin des Verzeigers und damit Mandanten des Beschuldigten (im Mandat 'Scheidungsverfahren X.') gerichtet. Beim zweiten Mandat 'Scheidungsverfahren X.' war A. zwar nicht Partei, aber als Lebenspartnerin des Verzeigers naturgemäss 'involviert'.