Vom Verzeiger wird eine zweifache Interessenwahrung des Beschuldigten thematisiert. Eine solche wird vom Beschuldigten denn auch nicht bestritten. So hat der Beschuldigte den Verzeiger ab 2007 bis März 2009 in dessen Ehescheidungsverfahren vertreten. Zu diesem Mandat kam der Beschuldigte auf Empfehlung der Lebenspartnerin des Verzeigers, A., welche damals in der Firma Y. arbeitete, für welche Firma der Beschuldigte sowohl als Verwaltungsratspräsident (vgl. Han- delsregister-Auszug) wie auch als Anwalt tätig war. Und in letzterer Funktion verfasste der Beschuldigte die vorliegend strittige Strafanzeige.