Dabei stellt sich die entscheidende Frage, ob durch die beiden, vom Beschuldigten parallel geführten Mandate 'Scheidungsverfahren X.' / 'Strafanzeige Firma Y.' ein Mandatskonflikt begründet wurde, das heisst, ob sich der beschuldigte Rechtsanwalt im Dilemma befand, ob er die strittigen Mandate im ausschliesslichen Interesse des jeweiligen Klienten führen konnte, oder ob er auf die abweichenden Interessen einer anderen Person Rücksicht zu nehmen hatte (Kaspar Schiller, a.a.O., N 805).