3.2.3 a.A.). Deshalb kann ein berufsrechtlich relevanter Interessenkonflikt somit auch dann entstehen, wenn er sich aus einer reinen Tätigkeit als Verwaltungsrat ergibt (dazu auch: Georg Krneta, Der Anwalt als Organ einer juristischen Person, in: Band 2 'Das Anwaltsgeheimnis', Zürich 1994, S. 29 f.). 2.1.1.6. Im Lichte der vorliegenden Verzeigung ist von den möglichen Konstellationen einer Interessenkollision vorab die 'Doppelvertretung' (vorherrschende Terminologie [vgl. u.a. BGE 134 II 108; Walter Fellmann, in: Fellmann/Zindel, Kom- - 3 -