des Bundesgerichts 2C_407/2008 vom 23. Oktober 2008, Erw. 3.3; BGE 1B_7/2009 vom 16. März 2009, Erw. 5.5; Urteil des Bundesgerichts 2C_121/2009 vom 7. August 2009, Erw. 5.1). Wie das Bundesgericht in seinem Urteil 2C_407/2008 vom 23. Oktober 2008 festgehalten hat, können sich Interessenkonflikte somit auch aus Interessenlagen ergeben, die nicht nur anwaltlich begründet sind. Denn Anwälte unterhalten geschäftliche Beziehungen nicht nur mit Klienten. Zwar begründet nicht jedes abweichende Interesse von Personen, mit denen der Anwalt geschäftlich verkehrt, einen Konflikt.