Sachverhalt: Der Beschuldigte vertritt ab 2007 bis März 2009 einen Ehemann in dessen Scheidungsverfahren. Zu diesem Mandat kam der Beschuldigte auf Empfehlung der Lebenspartnerin des Ehemanns, welche damals in einer Firma arbeitete, für welche der Beschuldigte sowohl als Verwaltungsrat wie auch als Anwalt tätig war. In letzterer Funktion verfasste der Beschuldigte im Januar 2009 eine Strafanzeige gegen Unbekannt, welche im Fokus auf die Lebenspartnerin gerichtet war. Aus den Erwägungen: "2.1. Art. 12 lit. c BGFA 2.1.1. Grundlagen