Am 10. Juli 2008 fand in den Räumlichkeiten des Konkursamtes die Gläubigerversammlung statt. Dieser Versammlung kam aber nur beratende Funktion zu. Die Zustimmung der Gläubigermehrheit zum vorgeschlagenen Vertrag wurde erreicht. In der Folge wurde dem Nachlassrichter der nach Art. 305 SchKG zustande gekommene Nachlassvertrag zur Bestätigung vorgelegt, was durch den am 30. Juli 2008 eingereichten Sachwalterbericht des Konkursamtes geschah.