332 Abs. 2 Satz 2 SchKG zugewiesene Sachwalterfunktion. Am 12. Juni 2008 reichten die Beschuldigten namens des Schuldners auf Verlangen der nunmehr als Sachwalterin amtierenden Konkursverwaltung weitere Dokumente zur Beurteilung der finanziellen Lage ein. Mit diesem Vorgehen waren sowohl der Gemeinschuldner X. wie auch die von den Beschuldigten vertretenen Gläubiger einverstanden.