Kurzkommentar SchKG - Thomas Sprecher, Art. 250 N 18]). In letzterem Fall ist weder der Gemeinschuldner noch die Konkursmasse Partei. Vorliegend strittig sind hier primär solche negativen Kollokationsklagen (Wegweisungsklagen; die Überlegungen gelten im Grundsatz und analog auch für Klagen nach Art. 260 SchKG).