Konstellation 1: Mehrfachvertretungen bei Kollokationsklagen gegen einen Dritten oder bei Abwehr von Kollokationsklagen eines Dritten B1 vertritt im Kollokationsprozess drei verschiedene Kläger und drei verschiedene Beklagte, wobei alle Verfahren durch Klagerückzug erledigt werden. B1 und B2 legen dar, dass die verschiedenen Mandanten zu jeder Zeit übereinstimmende und gleichgerichtete Interessen bei der ihnen übertragenen Wahrnehmung von Rechten gegen konkurrierende Gläubiger wahrten.