So wurde in Vergleichsverhandlungen mehrmals von verschiedenen Richtern sinngemäss ausgeführt, dass sie sich eigentlich zu schade sind, um sich den Arbeitsstrapazen langatmiger Beweisbeschlüsse und mühseliger und zeitraubender Zeugeneinvernahmen, wie sie in Schadenersatzprozessen auch wegen der intransigenten Haltung der Versicherer üblich geworden sind, zu unterziehen. Die Folge davon ist eine offensichtlich nur gegen Invalide gerichtete Prozessstrategie des Zermürbens, Aushungerns und sogar Abwürgens ihrer gerechtfertigten Schadenersatzforderungen, wie der zitierte untaugliche Versuch dazu im Prozess A.N. gegen die XY Versicherung überdeutlich zeigt."