Man kann, mit anderen Worten, nicht jahrelang bei einem Mandanten, den man von Anfang an betreut hat, als Verwaltungsrat und exklusiv auch als Rechtsberater tätig sein, um dann, nach Mandatsniederlegung, umgehend die Markt- Konkurrentin in absolut gleichen Funktionen, zudem noch in der schwierigen Aufbauphase zu beraten / vertreten, auch wenn dies unbestreitbar lukrativ erscheint, und dies alles bei weiterer, paralleler Interessenwahrung des früheren Klienten durch Anwälte des gleichen Anwaltsbüros und sich zudem klar abzeichnenden Konfliktherden (Konkurrenzsituation, personelle Fragen etc.). - 10 - (...) 3.1.3. Zusammenfassung