Damit ist ohne weiteres von einem konkreten Interessenkonflikt auszugehen. Abgesehen davon zeichneten sich auch aufgrund der besonderen personellen Situation, die Verzeigerinnen sprechen hier von 'personellen Verstrickungen' (der Ex.-CEO der Klientin wurde der CEO / Verwaltungsrat der Konkurrentin; der Chef-IT der früheren Klienten wechselte ebenfalls zur Konkurrentin etc.), bereits deutliche Konfliktherde ab. Dass der Beschuldigte bestreitet, dass er Geschäftsgeheimnisse oder andere Informationen aus dem Geheimbereich der X. nicht geheim gehalten hätte bzw. an - 9 -