Im Verfahren vor der Aufsichtskommission wird gerügt, der Beschuldigte habe mit Hilfe seiner Anwaltskanzlei und mit Know How, für das die ursprüngliche Klientin über Jahre grosse Beratungshonorare bezahlt habe, ein Konkurrenzunternehmen aufgebaut. Der Beschuldigte habe zudem mit der Nachfolgeregelung die ursprüngliche Klientin im Glauben lassen, deren Interessen würden weiterhin wahrgenommen. Aus den Erwägungen: "2.2. Tätigkeit als Rechtsanwalt / Verwaltungsrat