Sachverhalt: Der Beschuldigte und dessen Anwaltskanzlei vertreten von 2001 bis 2008 das Unternehmen X. Der Beschuldigte ist sowohl Verwaltungsrat als auch Rechtsvertreter und erlangt deshalb Kenntnisse auch über Geschäftsgeheimnisse und strategische Überlegungen. Mitte 2008 tritt der Beschuldigte zufolge Neuorientierung als Verwaltungsrat und Rechtsvertreter der Unternehmung X. zurück; sein Nachfolger ist sein Stellvertreter in der Anwaltskanzlei. Noch während dem laufenden Mandat X. wird im Juli 2008 die Unternehmung Y. gegründet, welche im absolut gleichen Gebiet tätig ist und der Beschuldigte wird als Verwaltungsrat (und später als Rechtsvertreter) ernannt.