Art. 12 lit. a, lit. d und lit. f BGFA. Unzulässiger Hinweis auf Registereintragung. Fehlende Berufshaftpflichtversicherung. Verwendung von Briefpapier im Geschäftsverkehr mit dem Vermerk "Eingetragen im Anwaltsregister", ohne in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen zu sein. Fehlender Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Aus den Erwägungen: