Nur schon durch die Präsenz eines Anwaltes kann eine Einflussnahme - bewusst oder unbewusst - nicht gänzlich ausgeschlossen werden, weil von einem Anwalt bei Problemen Interventionen oder Hilfestellungen erwartet werden, und es liegt auf der Hand, dass ein Friedensrichter oder eine Partei in Zweifelsfällen den anwesenden Anwalt konsultiert und fragt. Die Gefahr besteht ausserdem, dass diese Hilfestellung angesichts der sprachlichen Probleme für die übrigen Anwesenden unbemerkt erfolgen kann, bewusst oder unbewusst, indem etwa durch die Art der Übersetzung Wertungen in Aussagen eingebracht werden.