4.5.5.2. Unproblematisch erscheint der Einsatz eines Anwaltes als Dolmetscher im Rahmen einer Sühnverhandlung trotzdem nicht. Nur schon durch die Präsenz eines Anwaltes kann eine Einflussnahme - bewusst oder unbewusst - nicht gänzlich ausgeschlossen werden, weil von einem Anwalt bei Problemen Interventionen oder Hilfestellungen erwartet werden, und es liegt auf der Hand, dass ein Friedensrichter oder eine Partei in Zweifelsfällen den anwesenden Anwalt konsultiert und fragt.