zitierten und analog heranzuziehenden Rechtsprechung zur Interessenkollision - nicht. Gefordert sind konkrete Anhaltspunkte für eine Einflussnahme bzw. eine (versteckte) anwaltliche Tätigkeit. Beispiele wären Interventionen, Übersetzungen, welche juristische Argumente enthalten, welche unmöglich von einer rechtsunkundigen Partei stammen können, unverständliche und nicht nachvollziehbare - 5 - bzw. nicht begründete Haltungen gegenüber Vorschlägen des Friedensrichters bzw. der Gegenpartei etc.