In ihrer Stellungnahme vom 26. Februar 2009 wies die Friedensrichterin darauf hin, dass sie aufgrund des Zeitablaufes von über einem Jahr sich - mit Ausnahme der zwischen den Parteien geführten Verhandlungen über inhaltliche Aspekte - nicht mehr an die zur Diskussion stehende Sühnverhandlung erinnern könne. Sie wisse auch nicht mehr, ob sich der Beschuldigte als Dolmetscher und Rechtsanwalt vorgestellt hätte; sicher hätte er sich aber als Dolmetscher vorgestellt. Sie hätte die Beklagten (und Verzeiger) sicherlich über die Tätigkeit des Beschuldigten als Dolmetscher orientiert; ob sie die Beklagten dagegen gefragt hätte, ob sie damit einverstanden seien, wisse sie nicht mehr.