anständiger und würdiger Form ausdrücken. Auch hat der Rechtsanwalt persönliche Ausfälle und Verunglimpfungen zu unterlassen. Einem Anwalt ist es zwar grundsätzlich erlaubt, Kritik anzubringen. Standeswidrig und damit unzulässig handelt der Anwalt jedoch, wenn er eine Rüge wider besseres Wissen oder in ehrverletzender Form erhebt, statt sich auf Tatsachenbehauptungen und Wertungen zu beschränken.