Im Verfahren vor der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte wird geltend gemacht, der Beschuldigte habe zwei Verwaltungsräte der AG kontaktiert, im Wissen darum, dass die AG anwaltlich vertreten sei. Aus den Erwägungen: „5. Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA