tungsbeschränkung auf einen Betrag von über CHF 1 Mio. in die Mandatsvereinbarung mit seinem Mandanten oder in das vom Mandanten unterzeichnete Vollmachtsformular aufnimmt, den Mandanten ausdrücklich und einlässlich über die Tatsache, dass von der gesetzlichen Regelung abgewichen wird sowie über die Konsequenzen und Tragweite der Haftungsbeschränkung belehrt. Dabei ist wichtig, dass dem Mandanten die auftragsspezifischen Schadenrisiken, Tragweite und Auswirkungen der Haftungsbeschränkung verständlich gemacht werden (vgl. dazu Christian Zimmermann, Haftungsbeschränkung statt Versicherung?