Art. 12 lit. a BGFA. Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Haftungsbeschränkung. Das Erfordernis der Verhältnismässigkeit von Eingriffen in die anwaltliche Berufsausübungsfreiheit gebietet, dass quantitative Beschränkungen der anwaltlichen Haftung - im zivilrechtlich möglichen Ausmass, d.h. für leichte Fahrlässigkeit - im Bereich oberhalb der Mindestversicherungssumme von CHF 1 Mio. nicht als von vornherein unzulässig betrachtet werden können. In diesem Bereich kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an.