j BGFA sind die Anwältinnen und Anwälte verpflichtet, 'der Aufsichtsbehörde jede Änderung der sie betreffenden Daten im Register' mitzuteilen. Diese Regelung dient dazu, das Anwaltsregister stets auf dem neuesten Stand zu halten (Fellmann, a.a.O., Art. 12 N. 174 mit Hinweisen). Eine Mitteilungspflicht besteht insbesondere für den Fall, dass sich die Geschäftsadresse oder der Name des Anwaltsbüros ändern.