Aus den Erwägungen: (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe als amtlicher Verteidiger einen unmittelbaren Tatzeugen der dem Angeschuldigten vorgeworfenen Geschehnisse vor der polizeilichen und untersuchungsrichterlichen Befragung/Einvernahme gemäss Angaben des Zeugen in seinem Büro während etwa einer halben Stunde befragt.)