Ein Interessenkonflikt kann entstehen mit Bezug auf eigene Interessen des Anwalts, bei einer Doppelvertretung und beim Parteiwechsel. Vorliegend geht es um die erstgenannte Variante eines persönlichen Interessenkonflikts, um die mögliche persönliche Abhängigkeit, in die sich der Anwalt eines Angeschuldigten allenfalls begibt, wenn er sich für seine Tätigkeit von der Geschädigten bezahlen lässt, deren Interessen naturgemäss mit denjenigen des Angeschuldigten und Schädigers im Widerspruch stehen.