Irgendwelche Anhaltspunkte für Absprachen zur Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung in den künftigen, wohl von den meisten vorausgeahnten Strafverfahren, sind aus diesem Protokoll nicht ersichtlich. Auch die geäusserte Absicht, offenbar im Hinblick auf die zu erwartende Aktivität der Medien eine übereinstimmende Darstellung der Ereignisse in einem 'Hearing' einzuüben, fällt nicht darunter. Das Protokoll der zweiten Sitzung vom 1. September 2003 enthält ebenfalls keine Hinweise auf eine unzulässige Absprache.