lung zum Ziel haben, sind ebenfalls verboten, denn dem Anwalt ist eine aktive Verdunkelung des Sachverhalts ebenso verboten, wie eine bewusste Irreführung der Untersuchungsbehörde. Dies gilt in noch verstärktem Masse, wenn zur Vermeidung von Kollusionshandlungen Untersuchungshaft verhängt wurde. Es wäre nicht zulässig, dass ein Verteidiger die Kollusionshaft seines Klienten auf dem Wege einer derartigen Absprache mit anderen Angeschuldigten oder ihren Verteidigern umgehen und damit illusorisch machen würde.