Wenn diese Kriterien beachtet werden, sind Absprachen unter Verteidigern ohne weiteres zulässig, solange sie dem eigenen Klienten nützen oder wenigstens nicht schaden. Das legitime Ziel solcher Absprachen liegt in der Stärkung der Position der Verteidigung im Verfahren. Die Treuepflicht des Anwalts und seine Aufgabe, die Interessen des Klienten optimal zu wahren, verbieten es ihm von vorneherein, Geschädigten oder anderen Angeschuldigten gegenüber Konzessionen zu machen, welche dem eigenen Mandanten nachteilig sind. Absprachen, die eine unwahre Sachverhaltsdarstel- - 3 -