Die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der Verteidigung der vier Angeschuldigten wurden vorerst von der Arbeitgeberin (AB) [Geschädigte im Strafverfahren] übernommen, wobei diese sich die Rückforderung vorbehielt, falls sich ein vorsätzliches Handeln gegen die Interessen der AB herausstellen würde. Die Angeschuldigten unterzeichneten einen entsprechenden Revers. Die Untersuchungsbehörde erachtet das Vorgehen als unzulässig. Aus den Erwägungen: "III. ...