Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft führt gegen vier Angeschuldigte eine Strafuntersuchung durch wegen Urkundenfälschung und Betrugs zum Nachteil der eigenen Arbeitgeberin. Bereits vor aber auch nach der Verhaftung der Angeschuldigten halten die vier Verteidiger Koordinationssitzungen ab. Thema der Sitzungen bilden die Sachverhaltsdarstellung sowie die Frage der Aussageverweigerung. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung und der Verteidigung der vier Angeschuldigten wurden vorerst von der Arbeitgeberin (AB) [Geschädigte im Strafverfahren] übernommen, wobei diese sich die Rückforderung vorbehielt, falls sich ein vorsätzliches Handeln gegen die Interessen der AB herausstellen würde.