Was das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit betrifft, so handelt es sich unbestreitbar bei der Projektierung der Anflugszonen um ein politisch und planerisch sehr aktuelles Thema, an welchem breite Kreise der Bevölkerung grosses Interesse und auch Engagement zeigen. Wenn der Beschuldigte in diesem Zusammenhang an das vom Fluglärm betroffene Publikum gelangt, wie er dies mit seinem Schreiben vom 13. März 2006 getan hat, ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden.