Als der Beschuldigte sich im November 2002 bevollmächtigen liess, gingen sowohl er selbst als auch die heutigen Verzeiger davon aus, dass die anwaltliche Beratung und Vertretung zum Ziel hatte, den Konkurs zu vermeiden und das Inventar der Galerie zu bewahren bzw. einem ordentlichen, nicht unter dem Druck einer Zwangsvollstreckung stehenden Verkauf zuzuführen. Bereits der Abschluss des Optionsvertrags vom 16. Januar 2003 in seinem eigenen Namen sprengte jedoch den Rahmen der eigentlichen Anwaltstätigkeit. Weil er in diesem Rechtsgeschäft selber Partei und sein persönliches Interesse durchaus Gegenstand der vertraglichen Abmachungen war, konnte er seine Mandanten von Anfang an nicht