Gemeint sind ebenso Konflikte der Klientschaft mit dem Anwalt selbst. Wenn der Anwalt die Wahrung fremder Interessen übernimmt, die seinen eigenen Interessen zuwiderlaufen, begründet er einen persönlichen Interessenkonflikt und verletzt damit die genannte Berufsregel (Walter Fellmann, in: Fellmann/Zindel, Kommentar zum An- - 2 -