Der Beschuldigte warf den Verzeigern auch vor, sie hätten Verkaufserlöse, über die sie mit ihm hätten abrechnen müssen, in die eigene Tasche gesteckt. Nach weiteren Differenzen trat der Beschuldigte vom Vertrag zurück und ersuchte die Verzeiger, das verbliebene Inventar der Galerie bis zum 25. Oktober 2004 zur Abholung bereit zu stellen. Weil die Verzeiger dazu nicht bereit waren, leitete der Beschuldigte beim Friedensrichteramt Meilen Klage ein, mit dem Ziel einer Rück-Abwicklung des seinerzeitigen Optionsvertrags. Aus den Erwägungen der Aufsichtskommission: "IV.