2 des Vertrags bereits am 15. Dezember 2003) bereits CHF 100'000.-- betragen würde. Als Honorar des Beschuldigten für die Vertretung der Verzeiger im Konkursverfahren sowie für sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Optionsvertrag wurde ein Stundenansatz von CHF 350.-- plus MwSt festgelegt. In der Folge konnten die Verzeiger die im Vertrag vom 16. Januar 2003 eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllen. Der Beschuldigte warf den Verzeigern auch vor, sie hätten Verkaufserlöse, über die sie mit ihm hätten abrechnen müssen, in die eigene Tasche gesteckt.