Da dies scheiterte, kaufte der Beschuldigte im Einverständnis mit den Verzeigern aus der Konkursmasse das gesamte Inventar der Galerie zum konkursamtlichen Schätzpreis von CHF 80'000.--, in der Absicht, seinen Mandanten, den Verzeigern, zu ermöglichen, die Bilder zurückzukaufen und damit ihre Galerie weiterzuführen. Am 16. Januar 2003 schloss er darüber mit den Verzeigern einen Vertrag, worin ihnen die Option eingeräumt wurde, die Bilder bis am 30. Juni 2003 zum gleichen Preis von CHF 80'000.-- plus 5 % Zins wieder zu erwerben.