Damit hat der Beschuldigte selbst durch sein zumindest widersprüchlich scheinendes, sicherlich aber wenig bestimmtes Verhalten eine unklare Situation geschaffen und damit den Angeklagten im Glauben gelassen, seine Verteidigung würde ― trotz Zahlungsausständen ― im gleichen Stile weiter geführt. Wenn der Angeklagte deshalb dartut, er sei davon ausgegangen, der Beschuldigte würde seine Interessen (wie schon vorher [immerhin hat der Beschuldigte eine Berufung - 8 -