6.3.5. Widersprüchliches Verhalten - 7 - Durch sein Verhalten in dieser Phase des Weiterzuges des Urteils liess der Beschuldigte den Angeklagten im Glauben, er würde weiterhin für ihn tätig sein und die gutscheinenden Schritte unternehmen. Dadurch hat der Beschuldigte den Angeklagten getäuscht.