Der Rechtsanwalt hat also seinen Klienten objektiv richtig zu beraten und zu vertreten. Die Treuepflicht beinhaltet hauptsächlich die Pflicht, die Interessen des Klienten nach besten Kräften wahrzunehmen (Giovanni Andrea Testa, Die zivil- und standesrechtlichen Pflichten des Rechtsanwaltes gegenüber dem Klienten, Diss. Zürich 2001, S. 18 f.). Auch in standesrechtlicher Hinsicht stellt die Treuepflicht eine besonders wichtige Pflicht des Anwaltes dar (Giovanni Andrea Testa, a.a.O., S. 76). Die Treuepflicht besteht auch im Zusammenhang mit (zulässigen und zweckmässigen) Weisungen und Instruktionen des Klienten.