Protokolle nicht in Abrede gestellt. Seine Begründung, so einen besseren Überblick über die entsprechenden Gespräche und die Situation der Ehefrau des Angeschuldigten gewinnen und auch die diesbezüglichen Fragen seines Klienten im Anschluss an die Einvernahmen beantworten zu können, erscheint durchaus plausibel und nachvollziehbar. Angesichts des Ablaufes und der konkreten Verhältnisse im Zusammenhang mit den beiden Einvernahmen kann ein versehentliches Mitnehmen der fraglichen, zuvor aussortierten Protokollkopien nicht ausgeschlossen werden; eine absichtliche Wegnahme ist jedenfalls nicht erstellt.