Auch in der Verzeigung wird argumentiert, bei diesem Sachverhalt könne es 'um nichts anderes' gegangen sein, da eine 'selektive Behändigung' ausschliesslich dieser Protokolle keinen anderen Sinn machen könne, als Instruktionen und Absprachen zu treffen. Seitens des Beschuldigten wird nun das Aussortieren der die Ehefrau seines Klienten betreffenden TK- - 4 -