7. Der Beschuldigte hat anlässlich der polizeilichen Einvernahmen vom 17. und 21. Juni 2005 unbestrittenermassen einen Teil der ihm ausschliesslich für die Dauer der Einvernahme ausgehändigten Kopien von Telefonabhörprotokollen mitgenommen. Diese TK-Protokolle betrafen Gespräche der Ehefrau seines inhaftierten Klienten. Erstellt ist im Weiteren, dass er die fraglichen Kopien auf Aufforderung des polizeilichen Sachbearbeiters vom 13. Juli 2005 gleichentags zurücksandte und sich für ein Versehen entschuldigte.