6. Dem Beschuldigten wird von der Verzeigerin im Wesentlichen vorgeworfen, die ihm anlässlich der Einvernahmen vom 17. und 21. Juni 2005 vom polizeilichen Sachbearbeiter zur Einsichtnahme während den Einvernahmen überlassenen Kopien von TK-Protokollen teilweise nicht zurückgegeben zu haben. Dies in der Absicht, die Ehefrau seines angeschuldigten Klienten instruieren und im Hinblick auf deren Befragung beeinflussen zu können. Zu prüfen sind damit unter dem Aspekt einer möglichen Verletzung von Berufsregeln die folgenden Vorwürfe: Unbefugte Mitnahme von Kopien von TK-Protokollen anlässlich von Einvernahmen, Absicht des Beschuldigten, die Ehefrau seines inhaftierten Angeschuldigten zu in-