Am 24. Juni 2003 hatte der Beschuldigte die erste Besprechung von zwei Stunden mit seinem Klienten, in welchem, wie der Beschuldigte in seiner Stellungnahme ausführt, auch das Eheschutzbegehren thematisiert wurde: 'Betreffend das Eheschutzverfahren wurde der Mandant am 24. Juni 2003 darauf aufmerksam gemacht, dass er noch verschiedenste weitere Unterlagen einzureichen habe.' Diese Besprechung diente damit zumindest teilweise der Sammlung des Prozessstoffes bzw. dem Verfassen einer Rechtsschrift, weshalb diese Bemü- - 4 -