Aufgrund des Sachverhaltes ist zwar davon auszugehen, dass der Beschuldigte Einlass in die Räumlichkeiten nur über die Ehefrau seines angeschuldigten Klienten erhalten hatte, jedoch wird nicht behauptet, dass er mit ihr bzw. ihrer Tochter zusammen die 'Ermittlungen' dort vorgenommen habe. Auch aus dem Rapport geht hervor, dass er in Begleitung seiner Substitutin in den Räumlichkeiten des Lokals X war, als die Waffe gefunden wurde. Insbesondere bestehen keine Anhaltspunkte, wonach der Beschuldigte anlässlich dieser Erkundungen private Befragungen dieser potentiellen Zeugen vorgenommen oder sie in anderer Weise zu beeinflussen versucht hätte.