(Dem Beschuldigten als amtlicher Verteidiger in einem Tötungsdelikt wird vorgeworfen, er habe sich im Rahmen dieser Verteidigung am Ort des Geschehens über eine interne Verbindungstüre, welche er mittels eines Schlüsseldienstes habe öffnen lassen, Zutritt zu den Räumlichkeiten des Tatorts verschafft, angeblich um einen Überblick über das Lokal nach dem Ereignis zu erhalten. Im Rahmen dieser "Privatermittlungen" habe der Beschuldigte in einem Putzeimer eine Schusswaffe entdeckt, welche sich in der Folge als die Tatwaffe herausgestellt habe. Nach Vornahme einiger Manipulationen an der Waffe sei die Polizei informiert worden.