Der Beschuldigte betont in seiner Stellungnahme vom 12. August 2004, dass sein eigenes Mandat „völlig separat“ lief. Dies bedeutet, dass auch der Beschuldigte sich des Interessenkonfliktes (unterschiedliche Vorstellungen über die vom Vermieter zu gewährende Mietzinsreduktion) bewusst war und dass er deshalb seine Forderung getrennt von seinen Mandanten geltend machen wollte.