Der Beschuldigte beruft sich vehement darauf, dass er für seine Mandanten und für sich den höchstmöglichen Mietzinserlass zu erzielen versucht hat. Der Beschuldigte kann aber nicht erklären, warum er für seine Mandanten eine Mietzinsreduktion im Betrage von zwei bis drei Monatsmieten als angemessen betrachtete, er selber aber zunächst vier und später knapp sechs Monatszinse als Reduktionsbetrag geltend machte. Die Tatsache, dass der Beschuldigte für sich und für seine Klientschaft unterschiedliche Mietzinsreduktionen forderte, zeigt, dass er seine Interessen vor diejenigen seiner 15 Mandanten stellte und damit im Interessenkonflikt handelte.